Tippgeber / Türöffner
Sie möchten gerne mit minimalem Aufwand etwas dazuverdienen? Werden Sie Immobilien-Tippgeber oder Immobilien-Türöffner!
So werden Sie Tippgeber und Türöffner:
- Als Tippgeber lassen Sie uns einfach wissen, wer wo eine Immobilie verkaufen möchte. Sie geben uns Namen, Anschrift und möglichst die Telefonnummer des Eigentümers, selbstverständlich mit dessen Einverständnis. Als Türöffner vermitteln Sie uns darüber hinaus aktiv ein persönliches Gespräch mit dem Eigentümer.
- Tippgeber einen Anteil in Höhe von 5% oder als
- Türöffner einen Anteil in Höhe von 10%.
Die Voraussetzungen, damit wir eine Tippgeber- oder Türöffner-Provision an Sie zahlen können, sind:
- Sie sind eine Privatperson, volljährig und nicht Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie.
- Die Verkaufsabsicht der Immobilie ist uns nicht bekannt.
- Kein anderer Immobilienmakler ist aktuell bereits beauftragt.
- Wir erhalten einen Alleinauftrag vom Eigentümer.
- Die betreffende Immobilie wird durch unsere Vermittlung verkauft.
- Das Maklerhonorar wurde vom Käufer vollständig an uns bezahlt.
Wichtige Informationen für unsere Immobilien-Tippgeber/Türöffner
Alle Türöffner-Provisionen beinhalten 19% Mehrwertsteuer und werden nach Eingang der Maklerprovision auf Wunsch in Bar oder per Überweisung ausgezahlt. Für die entsprechende Endversteuerung Ihrer Provision sind Sie selbst verantwortlich.
Die Firma ProVita Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder auch Insider-Tipps abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei sich überschneidenden Tipps bei ein und demselben Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.
Wichtiger Hinweis für Personenkreise, welche einem Standesrecht unterliegen, wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater:
Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich dieses Angebot nicht an Personen richtet, welche in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden oder Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tipp-Provisionen zu berechnen.